Insolvenzberatung für Verbraucher und Selbständige
Verbraucher, Selbstständige, GmbH, UG
Staatliche Kostenübernahme nach BeratungsHilfeGesetz
Sorgenfrei in 3 Jahren durch Verbraucherinsolvenz?!
Seit 1999 können Privatleute ebenso wie früher lediglich Unternehmen Insolvenz anmelden - die sogenannte Verbraucherinsolvenz.
Seither gibt es ca. 80.000,- Insolvenzen von Verbrauchern im Jahr.
Neu: Der Gesetzgeber hat die Verkürzung der Insolvenz pauschal auf 3 Jahre ab
dem 01.10.2020 beschlossen.
Die Befriedigungsquote von 35% entfällt ebenso wie die Zahlung der
Verfahrenskosten.
Mit Verfahrenseröffnung zahlen Sie nur noch den sog. pfändbaren Betrag (meist
€ 0,-) an den gerichtlichen Treuhänder - frühere Ratenzahlungen entfallen.
Kostenlose Erstberatung unter Tel.: 07151 / 60 61 02
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Vorteile
- staatliche Kostenhilfe nach BeratungsHilfeG
- Beratung vom Anwalt
- 15 Jahre Erfahrung
- geeignete Stelle nach § 305 InsO
- keine Wartezeiten
Ablauf
- außergerichtliche Verhandlungen (z.B. Einmalzahlung 25% oder 30% in Raten)
- ggfls. Insolvenzantrag
- Wohlverhaltensphase
- schuldenfrei in 3 Jahren