Außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan
- Beispiel Raten: Anstelle eines Schuldenbetrages von € 30.000,- und bisherigen Raten von € 500,- bieten wir z.B. 60 Raten zu € 150,- und damit € 9.000,- an (30%).
- Beispiel Einmalzahlung: Anstelle eines Schuldenbertrages von € 15.000,- bieten wir eine Einmalzahlung in Höhe von € 3.000,- an (20%).
Gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan
- Stimmen 51% der Gläubiger dem Plan zu, so können wir die anderen Gläubiger durch das Gericht überstimmen lassen.
- Solange das Gericht verhandelt, sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen untersagt.
Verbraucherinsolvenz
- Fertigung Verbraucherinsolvenzantrag zu Gericht
- Anmeldungen der Forderungen durch die Gläubiger
- Schutz vor Einzelzwangsvollstreckungen
- Abführung des pfändbaren Betrages an den Treuhänder
- Restschuldbefreiung nach 3 Jahren
Termine unter: 07151 / 60 61 02
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Kostenlose Erstberatung
vereinbaren ohne Wartezeiten
Tel.: 07151 / 60 61 02
Karlsruhe
Ludwig-Erhard-Allee 10
Stuttgart
Königstr. 26
Waiblingen
Max-Eyth-Str. 8
Vorteile
- staatliche Kostenhilfe nach BeratungsHilfeG
- Beratung vom Anwalt
- 15 Jahre Erfahrung
- geeignete Stelle nach § 305 InsO
- keine Wartezeiten
Ablauf
- außergerichtliche Verhandlungen (z.B. Einmalzahlung 25% oder 30% in Raten)
- ggfls. Insolvenzantrag
- Wohlverhaltensphase
- schuldenfrei in 3 Jahren