Beispielsfälle einer Insolvenz
Single ohne Kinder
Nettogehalt € 1.400,-, € 30.000,- Schulden, derzeitige Raten € 500,-
Es ergibt sich ein pfändbarer Betrag in Höhe von € 154,99.
Es werden über 3 Jahre 36 Raten zu € 154,99 gezahlt und damit € 5.579,64.
Der Restbetrag (Überschuldung) wird erlassen.
4-köpfige Familie mit 2 Kindern
Gehalt Vater netto € 2.500,-, Gehalt Mutter € 450,- netto, Kindergeld € 384,-
Raten an Gläubiger derzeit monatlich € 500,-
Es ergibt sich so ein pfändbarer Betrag des Familieneinkommen in Höhe von € 27,30 (3 Unterhaltsverpflichtungen).
Hat die Familie insgesamt € 30.000,- Schulden, so zahlt sie in 3 Jahren monatlich € 27,30 und damit insgesamt € 982,80 an den gerichtlichen Treuhänder.
Die Restschuld in Höhe von € 29.017,20 zzgl. Zinsen wird durch die Verbraucherinsolvenz erlassen.
Die monatliche Belastung sinkt ab sofort von € 500,- auf € 27,30.
Rentner, Arbeitslose, SGB II - Empfänger
Leben Sie von weniger als dem pfändbaren Betrag, so kann auch die Gesamtforderung erlassen werden, ohne dass Sie in den 3 Jahren etwas an den Treuhänder abführen müssen.
Eine Mindestbefriedigungsquote der Gläubiger gibt es nicht. Somit können auch einkommensschwache Schuldner die Restschuldbefreiung erlangen.
Es besteht allerdings die Pflicht des Schuldners, sich während der Laufzeit der Verbraucherinsolvenz um eine angemessene Tätigkeit zu bemühen (nicht bei Rentnern).
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Vorteile
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- Beratung vom Anwalt
- 15 Jahre Erfahrung
- geeignete Stelle nach § 305 InsO
- keine Wartezeiten
Ablauf
- außergerichtliche Verhandlungen (z.B. Einmalzahlung 25% oder 30% in Raten)
- ggfls. Insolvenzantrag
- Wohlverhaltensphase
- schuldenfrei in 3 Jahren