Rechtsanwalt für GmbH - Insolvenzanträge

Seit dem 01.10.2020 wurde die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für GmbHs /UGs praktisch wieder aufgehoben.

 

Bei Zahlungsunfähigkeit ist innerhalb von 3 Wochen ein vollständiger Insolvenzantrag beim Amtsgericht zu stellen.

 

Anderenfalls macht sich der Geschäftsführer strafbar

 

Der Geschäftsführer einer GmbH kann auch persönlich für die Schulden der GmbH herangezogen werden. Dies ist in der Praxis relevant bei Umsatzsteuerschulden sowie Sozialversicherungsbeiträgen. 

 

Auch vor diesem Hintergrund sollte eine Insolvenz nicht verschleppt werden. 

 

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Was passiert nach dem Insolvenzantrag?

 

Mit Einreichung des Insolvenzantrages wird vom Gericht auf Staatskosten ein Gutachter eingesetzt. 

 

Dieser prüft zunächst das (freie) Vermögen der GmbH und damit die spätere Insolvenzmasse. 

 

Ist kein ausreichendes Vermögen vorhanden (unter ca. € 3.000,-), so wird der Antrag mangels Masse abgelehnt. Dieser Beschluss kann allen Gläubigern der GmbH als Beweis zur Verfügung gestellt werden, dass die GmbH praktisch vermögenslos ist. 

 

Ist Vermögen vorhanden, so wird das Insolvenzverfahren eröffnet. 

 

Dies hat den Vorteil, dass nunmehr der Insolvenzverwalter eingesetzt wird, der alle Gläubiger der GmbH anschreibt und zur Forderungsanmeldung auffordert. 

 

Abwicklung der GmbH

In vielen Fällen ist die GmbH nicht überlebensfähig und soll nur abgewickelt werden. 

 

Für diesen Fall kündigt der Verwalter alle Mitarbeiter, Mietverträge und sonstige laufende Vetragsverhältnisse. 

 

Nach Verwertung des Guthabens der GmbH erfolgt nach Abzug der Gerichtskosten die Ausschüttung an die Gläubiger. 

 

Das Insolvenzverfahren wird aufgehoben und die GmbH stirbt mit der Löschung im Handelsregister

 

Fortführung der GmbH 

Hat die GmbH Aussicht auf Fortführung, so nimmt der Verwalter die Stellung des Geschäftsführers ein. 

 

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