AAS Schuldnerberatung München

Schuldnerberatung für bedürftige Verbraucher und Selbstständige in München

Terminsvereinbarung:

Sprechstunden: Mo-Fr 8.30 Uhr - 12.30 Uhr, Di-Do 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr

 

Josephspitalstr. 15, 80333 München (Nähe Stachus)

 

Anmeldungen (bitte frühzeitig) unter:

 

Tel.: 0152/53 712 841 oder

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Freistaat Bayern zahlt Beratung

Wer sich für eine Insolvenz bzw. eine außergerichtliche Schuldenbereinigung interessiert, hat natürlich auch wenig Geld für Rechtsanwalt und Gericht. Der Staat hilft daher mit.


Unsere Rechtsanwaltskosten für Beratung, Gläubigeranschreiben und Erstellung eines Schuldenbereinigungsplans werden für Sie als bedürftige Person vom Amtsgericht München, Maxburgstr. 4, 80315 München nach den Vorschriften der §§ 1 ff. BHilfeG getragen. Es verbleibt ein Eigenanteil i.H.v. € 15,-.


Schuldenfrei in 3 Jahren durch Verbraucherinsolvenz?!

Seit 1999 können Privatleute ebenso wie früher lediglich Unternehmen Insolvenz anmelden - die sogenannte Verbraucherinsolvenz

Am Ende der "Wohlverhaltensperiode" des Verfahrens steht die Restschuldbefreiung und damit der staatliche Schuldenerlass. 

Neu: Der Bundestag hat die Insolvenzrechtsreform mit einer Verkürzung auf 3 Jahre beschlossen bei einer 35% Befriedigung der Gläubiger. In allen anderen Fällen (Nullfällen) bleibt es bei 6 Jahren.

Mit Verfahrenseröffnung erhalten Sie keine Schreiben von den Gläubigern mehr, sind vor Einzelzwangsvollstreckungen geschützt und verfügen wieder über ein freies Girokonto. Sie zahlen nur den pfändbaren Betrag an den gerichtlichen Treuhänder - frühere Ratenzahlungen entfallen.

Kostenlose Erstberatung

vereinbaren ohne Wartezeiten 

Tel.: 07151 / 60 61 02 

Karlsruhe

Ludwig-Erhard-Allee 10

 

Stuttgart

Königstr. 26

 

Waiblingen

Max-Eyth-Str. 8

Vorteile

  • staatliche Kostenhilfe nach BeratungsHilfeG
  • Beratung vom Anwalt
  • 15 Jahre Erfahrung
  • geeignete Stelle nach         § 305 InsO
  • keine Wartezeiten

Ablauf

  • außergerichtliche Verhandlungen (z.B. Einmalzahlung 25% oder 30% in Raten)
  • ggfls. Insolvenzantrag 
  • Wohlverhaltensphase
  • schuldenfrei in 3 Jahren

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