Kosten Schuldenregulierung / Verbraucherinsolvenz
Wer sich für eine Insolvenz bzw. eine außergerichtliche Schuldenbereinigung interessiert, hat natürlich auch wenig Geld für Rechtsanwalt und Gericht. Der Staat hilft daher mit.
Unsere Rechtsanwaltskosten für Beratung, Gläubigeranschreiben und Erstellung eines Schuldenbereinigungsplans werden für Sie als bedürftige Person von der Staatskasse nach
den Vorschriften des BeratungsHilfeG getragen. Es verbleibt ein Eigenanteil i.H.v. € 15,-.
Die Gerichts- und Treuhänderkosten werden bei Bedürftigkeit (Regelfall) vom Amtsgericht gestundet. Somit kann jede Person ein gerichtliches Verfahren einleiten.
Termine unter: 07151 / 60 61 02
Kostenlose Erstberatung
vereinbaren ohne Wartezeiten
Tel.: 07151 / 60 61 02
Karlsruhe
Ludwig-Erhard-Allee 10
Stuttgart
Königstr. 26
Waiblingen
Max-Eyth-Str. 8
Vorteile
- staatliche Kostenhilfe nach BeratungsHilfeG
- Beratung vom Anwalt
- 15 Jahre Erfahrung
- geeignete Stelle nach § 305 InsO
- keine Wartezeiten
Ablauf
- außergerichtliche Verhandlungen (z.B. Einmalzahlung 25% oder 30% in Raten)
- ggfls. Insolvenzantrag
- Wohlverhaltensphase
- schuldenfrei in 3 Jahren