Selbstständige in der Insolvenz

Selbstständige können wie Verbraucher Insolvenz anmelden und die Restschuldbefreiung beantragen. Hierbei spricht man von einem Regelinsolvenzverfahren.

 

Erwirtschaftet die Selbstständigkeit grundsätzlich Gewinn, so kann diese auch trotz Insolvenz weitergeführt werden. In der überwiegenden Anzahl der Fälle erfolgt dies nicht durch den Insolvenzverwalter, sondern durch den Schuldner selbst.

 

Gibt der Insolvenzverwalter die Selbstständigkeit frei, so muss der Schuldner seine Gläubiger so stellen, als stünde er in einem angemessenen Angestelltenverhältnis

 

Der Betrag, der an die Gläubiger abzuführen ist, errechnet somit aus einem fiktiven Gehalt, das realistischerweise aufgrund von Ausbildung und Berufserfahrung erzielbar wäre. Im Übrigen gelten dieselben Freibeträge wie bei Verbrauchern/Angestellten.

Vorteile für Selbstständige

  • Fortführung der Selbstständigkeit
  • Vollstreckungsschutz
  • keine Post mehr von Gläubigern
  • neue Konzentration auf Selbstständigkeit
  • Freigrenzen wie ein Angestellter
  • Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wie ein Verbraucher

Termine unter: 07151 / 60 61 02

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Vorteile

  • staatliche Kostenhilfe nach BeratungsHilfeG
  • Beratung vom Anwalt
  • 15 Jahre Erfahrung
  • geeignete Stelle nach         § 305 InsO
  • keine Wartezeiten

Ablauf

  • außergerichtliche Verhandlungen (z.B. Einmalzahlung 25% oder 30% in Raten)
  • ggfls. Insolvenzantrag 
  • Wohlverhaltensphase
  • schuldenfrei in 3 Jahren

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